AVGS Coaching für Existenzgründer
in Berlin und deutschlandweit online

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz gesagt AVGS, ist ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Ein AVGS für ein Existenzgründungscoaching kann bei zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Der AVGS sichert den Bildungsträgern somit zu, dass die Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen werden kann.

Solltest du von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen AVGS für ein Existenzgründungscoaching erhalten, können wir das Coaching – in Zusammenarbeit mit meinem Kooperationspartner – durchführen und es ist für dich komplett kostenlos.

Ein Existenzgründungscoaching zielt darauf ab, dich auf deine geplante Selbstständigkeit optimal vorzubereiten. Ich unterstütze dich dabei Förderungen wie den Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld oder den Investitionszuschuss zu beantragen und dafür einen Businessplan zu erstellen.

Gründungszuschuss

Business Susanne Hahn--

Möchtest du deine Geschäftsidee während deines Bezuges von Arbeitslosengeld umsetzen, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung durch den Gründungszuschuss

  • Du übst deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beendest damit deine Arbeitslosigkeit.
  • Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit verfügst du über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen.
  • Eine fachkundige Stelle bescheinigt dir deine persönlichen Voraussetzungen und die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells. Zu den fachkundigen Stellen zählen beispielsweise die IHK, HWK, Banken oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
  • Du verfügst über die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse, um selbstständig zu arbeiten.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

  • Der Zuschuss wird nach deiner Gründung für eine Dauer von 6 Monaten in Höhe deines Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich erhältst du für diesen Zeitraum einen Zuschlag für deine Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 300 Euro.

  • Nach Ablauf der 6 Monate kannst du für weitere 9 Monate einen Zuschlag von 300 Euro erhalten, insofern du nachweislich weiterhin hauptberuflich tätig bist.

  • Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Förderung und die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Vermittlungsfachkraft.

Einstiegsgeld

Möchtest du dich während du Arbeitslosengeld II beziehst selbstständig machen, kannst du vom Jobcenter eine Förderung durch ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten.

Einstiegsgeld S.Hahn

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Einstiegsgeld

  • Du übst deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und deine selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Das Einstiegsgeld musst du beantragen, bevor du mit deiner Selbstständigkeit beginnst.
  • Die wirtschaftliche Tragfähigkeit musst du durch eine fachkundige Stelle nachweisen.

Dauer und Höhe des Einstiegsgeldes

  • Das Einstiegsgeld kannst du für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten erhalten. Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt. Besteht weiterer Bedarf, kann die Förderung im Anschluss verlängert werden.
  • Es werden 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden.
  • Jede Verlängerung der Förderung wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sorgfältig geprüft und falls nötig, wird die Höhe des Einstiegsgelds gekürzt.Auch das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Investitionszuschuss

Foto Euroscheine

Der Investitionszuschuss ist eine Förderung für Existenzgründer*innen, die sich aus dem Arbeitslosengeld II – Bezug selbstständig machen wollen oder bereits gegründet haben. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachmitteln. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Investitionszuschuss

  • Du hast keine andere Möglichkeit, die Existenzgründung zu finanzieren.
  • Du musst die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner unternehmerischen Tätigkeit nachweisen.
  • Du kannst deine Hilfebedürftigkeit mit dem Investitionszuschuss innerhalb einer gewissen Zeit überwinden oder verringern.
  • Du benötigst Sachmittel für deine unternehmerische Tätigkeit.

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