AVGS Coaching für Existenzgründer
in Berlin und deutschlandweit online

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS genannt, hast du die Möglichkeit, ein kostenfreies 1:1 Existenzgründungscoaching zu erhalten. Je nach Wohnort und Präferenzen kann das Coaching in hybrider Form, komplett vor Ort oder online durchgeführt werden.
 
Den AVGS kannst du bei deiner Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen und bei einem zertifizierten Bildungsträger einlösen. Gerne berate ich dich vorab, wie du den Gutschein erhältst und welche Schritte bis zum Beginn des Coachings erforderlich sind. 

Mehr Informationen zum Ablauf und den Inhalten des Coachings findest du hier im Flyer.

Seit mehreren Jahren arbeite ich als Regionalpartnerin mit der Erfolgspfad GmbH zusammen, einem u.a. zertifizierten Bildungsträger, der zu den Marktführern der Branche zählt. Das Unternehmen kooperiert mit qualifizierten und erfahrenen Unternehmensberater*innen und Coaches, die sich auf Existenzgründungen, bestehende Unternehmen sowie Jobsuchende spezialisiert haben. Die Leistungen werden an zahlreichen Standorten im gesamten Bundesgebiet angeboten, wodurch eine schnelle und direkte Beratung garantiert werden kann.
 
Erfolgspfad verfügt über verschiedene Zertifizierungen und Akkreditierungen:
 
  • Trägerzulassung für den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • AZAV-Trägerzulassung der TÜV SÜD Management Service GmbH
  • Maßnahmezulassungen der CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH
  • BAFA-Akkreditierungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Unternehmensberatungen, Beratung von Jungunternehmen, Existenzgründern und Unternehmen in Schwierigkeiten
 
Das Ziel eines jeden Existenzgründungscoachings ist es, dich optimal auf deine geplante Selbstständigkeit vorzubereiten. Ich unterstütze dich Schritt für Schritt bei der Planung deines Vorhabens, sodass du deine Idee langfristig erfolgreich umsetzen kannst. Gemeinsam erstellen wir einen überzeugenden Businessplan, der alle relevanten Themen zum Aufbau deines Unternehmens abdeckt und mit dem du Förderungen wie den Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld oder den Investitionszuschuss beantragen kannst.

Gründungszuschuss

Foto arbeiten am Laptop

Möchtest du deine Geschäftsidee während deines Bezuges von Arbeitslosengeld umsetzen, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung durch den Gründungszuschuss

  • Du übst deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beendest damit deine Arbeitslosigkeit.
  • Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit verfügst du über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen.
  • Eine fachkundige Stelle bescheinigt dir deine persönlichen Voraussetzungen und die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells. Zu den fachkundigen Stellen zählen beispielsweise die IHK, HWK, Banken oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
  • Du verfügst über die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse, um selbstständig zu arbeiten.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

  • Der Zuschuss wird nach deiner Gründung für eine Dauer von 6 Monaten in Höhe deines Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich erhältst du für diesen Zeitraum einen Zuschlag für deine Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 300 Euro.

  • Nach Ablauf der 6 Monate kannst du für weitere 9 Monate einen Zuschlag von 300 Euro erhalten, insofern du nachweislich weiterhin hauptberuflich tätig bist.

  • Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Förderung und die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Vermittlungsfachkraft.

Einstiegsgeld

Möchtest du dich während du Arbeitslosengeld II beziehst selbstständig machen, kannst du vom Jobcenter eine Förderung durch ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten.

Einstiegsgeld S.Hahn

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Einstiegsgeld

  • Du übst deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und deine selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Das Einstiegsgeld musst du beantragen, bevor du mit deiner Selbstständigkeit beginnst.
  • Die wirtschaftliche Tragfähigkeit musst du durch eine fachkundige Stelle nachweisen.

Dauer und Höhe des Einstiegsgeldes

  • Das Einstiegsgeld kannst du für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten erhalten. Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt. Besteht weiterer Bedarf, kann die Förderung im Anschluss verlängert werden.
  • Es werden 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden.
  • Jede Verlängerung der Förderung wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sorgfältig geprüft und falls nötig, wird die Höhe des Einstiegsgelds gekürzt.Auch das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Investitionszuschuss

Foto Euroscheine

Der Investitionszuschuss ist eine Förderung für Existenzgründer*innen, die sich aus dem Arbeitslosengeld II – Bezug selbstständig machen wollen oder bereits gegründet haben. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachmitteln. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Investitionszuschuss

  • Du hast keine andere Möglichkeit, die Existenzgründung zu finanzieren.
  • Du musst die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner unternehmerischen Tätigkeit nachweisen.
  • Du kannst deine Hilfebedürftigkeit mit dem Investitionszuschuss innerhalb einer gewissen Zeit überwinden oder verringern.
  • Du benötigst Sachmittel für deine unternehmerische Tätigkeit.

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